Auslandsaufenthalt in Klasse 9 oder 10

Wir begrüßen es, wenn unsere Schüler*innen für einige Zeit im Ausland zur Schule gehen und dort wertvolle neue Erfahrungen sammeln. Hier informieren wir über die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen und ihre Handhabung durch unsere Schule.


Ansprechpartner
Bitte informieren Sie die Klassenleitung frühzeitig über Ihre Überlegungen zu einem Auslandsaufenthalt. Sollten Sie Beratungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen oder des Antrags haben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Alberti.

 

Ziel
Hinsichtlich der konkreten Zielwahl (z. B. welches Land oder welche Organisation) und der individuellen Planung können wir keine Beratung oder Unterstützung anbieten. Sie können jedoch einen Austausch über private Kontakte selbst planen, die Austauschprogramme der Behörde für Schule und Bildung nutzen oder eine der vielen Austauschorganisationen beauftragen.

 

Dauer
Die Schullaufbahn kann in Hamburg für maximal ein Jahr unterbrochen werden. Bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes und nach Ende der Beurlaubungszeit sind Schüler*innen grundsätzlich schulpflichtig. Das gilt auch, wenn es sich nur um einige Wochen oder gar Tage handelt. Es ist möglich, den Auslandsaufenthalt über den Zeitraum des Schulbesuchs im Ausland zu verlängern, wenn eine sinnvolle Begründung vorliegt.

 

Finanzielle Förderung
Die Behörde für Schule und Bildung unterstützt unter bestimmten Bedingungen Auslandsaufenthalte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Organisationen, die Stipendien vergeben.

 

Gutachten
Oftmals verlangen Schulen im Ausland Gutachten der abgebenden Schule. Die Klassenleitungen und die Fachkollegen verfassen diese Gutachten. Bitte planen Sie dafür genügend Zeit ein.

 

Antrag
Wenn die Planungen erfolgreich abgeschlossen sind, benötigen wir von Ihnen einen Beurlaubungsantrag (Formulare hier auf der Seite) unter Nennung der genauen Daten sowie eine Kopie der Aufnahmebestätigung der Auslandsschule oder der Organisation. Bitte stellen Sie diesen Antrag für das kommende Schuljahr vor den Märzferien.

Es gibt zwei Varianten des Antrags:

  • Bei privat organisierten Reisen benötigen wir den „Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland in eigener Organisation“ und eine Bestätigung der aufnehmenden Schule im Ausland. Diese Anträge leiten wir weiter an die Schulbehörde, die sie dann prüft und genehmigt.
  • Bei einem Auslandsschulbesuch, der von einer behördlich anerkannten Organisation betreut und organisiert wird[1], benötigen wir den „Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland über eine Austauschorganisation“ und eine Bescheinigung der Organisation.

 

Fächerbelegung im Ausland
Es gibt keine festgelegten Fächeranforderungen für einen Auslandsaufenthalt. Du solltest jedoch darauf achten, Mathematik und die Naturwissenschaften auf einem möglichst anspruchsvollen Niveau zu belegen.  Im 10. Jahrgang ist es sinnvoll, die Fächer in den Oberstufenprofilen zu berücksichtigen, die dich interessieren.

 

Schullaufbahn
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten wie die Schullaufbahn weiter verlaufen kann:

  • Die Schüler*innen kehren nach dem Auslandsaufenthalt in ihre angestammte Lerngruppe zurück (gilt besonders für den unterjährigen Auslandsaufenthalt).
  • Nach einem „eingeschobenen“ Auslandsjahr wechseln die Schüler*innen in den darauffolgenden Jahrgang. Sie verlängern ihren Schulbesuch somit um ein Jahr.

 

Nach der Rückkehr

Alle Schüler*innen melden sich bitte nach der Rückkehr im Sekretariat und auch bei Herrn Alberti, um zu klären, welche Kurse besucht werden und welche Arbeiten geschrieben werden müssen. Es muss eine formelle Bescheinigung über den Schulbesuch im Ausland abgegeben werden.

In den ersten drei Wochen nach der Rückkehr erhalten die Schüler*innen Zeit zur Einarbeitung. Danach besteht die Verpflichtung, an allen Lernzielkontrollen teilzunehmen.

Schüler*innen, die drei Monate oder früher vor dem letzten Schultag des Schuljahres zurückkehren, werden grundsätzlich in allen Fächern bewertet und erhalten ein Zeugnis.

 

Für den 10. Jahrgang gilt zusätzlich:

  • Alle Schüler*innen, die später als drei Monate vor Schuljahresende zurückkehren oder das gesamte 10. Schuljahr im Ausland verbracht haben, erhalten kein Zeugnis. Um in die Oberstufe des Gymnasiums aufgenommen zu werden, müssen sie nach ihrer Rückkehr an Fachgesprächen in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache teilnehmen.
  • Auf Wunsch kann zusätzlich eine Prüfung für das Große Latinum abgelegt werden.
  • Die Wahl der Oberstufenkurse muss mit Herrn Schröder, dem Abteilungsleiter der Oberstufe, besprochen werden – dies erfolgt in der Regel im Februar des jeweiligen 10. Schuljahres.

[1] Behördlich anerkannte Agenturen sind z.B. Rotary Jugenddienst Deutschland, Open Door International, Experiment e.V., Youth for Understanding, AFS, Partnership International.