Aktuelles

PGW-Profil beim Seegerichtshof

Anfang Februar besuchte das PGW-Profil von Frau Rädecke den Internationalen Seegerichtshof. Dort hörten wir zunächst einen Einführungsvortrag der Pressesprecherin. Inhalt waren die Entstehungsgeschichte sowie die Arbeitsweise des Gerichts und exemplarische Fälle, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgten.
Als selbstständiges Gericht innerhalb des UN-Systems ist der Seegerichtshof seit 1982 tätig. Bis heute wurden allerdings erst knapp 30 Urteile gefällt, was daran liegt, dass viele Streitigkeiten außergerichtlich geklärt und so kein offizielles Verfahren eingeleitet wurde. Der Internationale Seegerichtshof kann nicht selbstständig tätig werden, sondern muss von einer der Streitparteien angerufen werden. Zudem hat das Gericht keine Sanktionsmechanismen, um zu garantieren, dass Urteile auch befolgt werden.

Bekannte Fälle sind besipeilsweise der M/V „Norstar“ Fall, in dem 2015 Panama gegen Italien Beschwerde vor dem Internationalen Seegerichtshof einlegte und Schadenersatz forderte. Der Grund war die Festsetzung des Tankschiffs in den 1990er Jahren. Das Schiff lag seitdem im Hafen von Palma de Mallorca und hat schwere Schäden erlitten.
Aktueller ist der Fall Ukraine gegen Russland, der im vergangenen Mai verhandelt wurde. Russland hielt seit November 2018 24 Matrosen und ihr Marineboot fest, welches sie in der Meerenge von Kertsch gestoppt hatten. Nun urteilte der Gerichtshof, dass Russland die Seeleute und das Schiff unverzüglich freilassen solle. Hier zeigt sich nun der fehlende Sanktionsmechanismus des Gerichts, da Russland das Urteil boykottiert.
Im Anschluss an den Vortrag wurden wir durch das Gebäude geführt. Die Führung endete im Verhandlungssaal, wo wir das Funktionieren von Kopfhörern und Mikrofonen testeten.

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